Die medizinische Fachbezeichnung Orthopädie leitet sich aus dem altgriechischen ὀρϑός (orthos) ab, was aufrecht, gerade und richtig bedeutet sowie von παιδεία (paideia), also Kindererziehung und befasst sich mit Fehlbildungen und Erkrankungen des Stütz- und Bewegungsapparates.

Seit der ersten Benutzung des Wortes Orthopädie 1741 durch den Pariser Arzt Nicolas Andry  in dem Buch: L’Orthopédie ou l’art de prévenir et de corriger dans les enfants les difformités du corps hat sich das Fach von seinen Anfängen der noch unbeholfenen Versuche, kindliches Wachstum zu beeinflussen hin zu einer modernen Hochleistungswissenschaft weiterentwickelt.

Diese Entwicklungen sind auch für jeden Patienten tagtäglich zu spüren. Das Wissen über die Zusammenhänge von Entwicklung und Ausbildungen von Erkrankungen und die Möglichkeiten der positiven Beeinflußung des Krankheitsverlaufes, also die Behandlungsoptionen wachsen jeden Tag. Genetische Untersuchungsmöglichkeiten selbst seltener Krankheitsbilder gehören genauso dazu wie die Therapie mit individuell hergestellten Endoprothesen.

Ein Einzelner kann heute nicht mehr ein ganzes Fachgebiet in allen Feinheiten überblicken, wenngleich sich alle dies wünschen würden. Wie in allen Bereichen ist leider auch in der Medizin der Hang zur Mystifizierung und die Hoffnung auf übernatürliche Kräfte nicht zu übersehen. Wissenschaft und wissenschaftlich begründete Medizin baut aber auf nachprüfbaren und reproduzierbaren Verfahren auf. So wie ein bestimmtes Medikament immer die gleichen Inhaltsstoffe aufweisen muß, so muß auch ein Endoprothesenimplantat definierte Eigenschaften aufweisen.

Wie alle anderen Bereiche der Medizin baut die Orthopädie auf der Anamnese, also der Befragung des Patienten zu seinen aktuellen Beschwerden und seiner Vorgeschichte auf. Die Untersuchung des Patienten wird in die körperliche Untersuchung und nachfolgende technische Untersuchungen aufgeteilt. Nachfolgend wird eine Diagnose oder eine Verdachtsdiagnose gestellt. Meist muß diese Diagnose durch weitere Untersuchungen erhärtet werden. Dann erst kommt die Behandlung zum Zuge, die ebenfalls von Kontrollen begleitet werden muß. In diesem Zusammenhang wird oft der Begriff des „Behandlungsvertrages“ geprägt, in dem der Patient seine Wünsche und Bereitschaften aufzeigt und der Behandler seine individuellen Möglichkeiten und auch die des Fachgebietes oder anderer Kollegen aufzeigt. Die Risikobereitschaft des Patienten muß dann gegen den natürlichen und zu erwartenden Verlauf der Erkrankung abgewogen werden. Dies nimmt oftmals die längste Zeit in Anspruch und kann beispielsweise bei Knieenedoprothesen zur Behandlung von Kniearthrose auch mal länger als 10 Jahre sein. Aber genau hier liegt die Stärke der niedergelassenen Ärzte mit ihrer oft langfristigen Patientenbindung.