Ambulante Operationen sind Operationen, nach denen der Patient nur kurze Zeit in der Operationseinheit oder im Krankenhaus verbringt. Als ambulant wird eine Operation angesehen, wenn die Entlassung am Tag der Operation erfolgt. Für die Operationen werden alle Narkoseverfahren angeboten – von der örtlichen Betäubung, der Leitungsbetäubung (Plexus), der Fußblock, Peridural- oder Spinalanästhesie bis zur Vollnarkose. Als ambulante oder kurzstationäre Operation (mit wenigen Tagen Krankenhausaufenthalt) führe ich u. a. folgende Operationen durch: 

An der Hand: Bei Zysten, springenden Sehnen, Entzündungen, Narbeneinziehungen, Arthrose der Fingergelenke mit erforderlichen Versteifungen der Finger oder Gelenkoperationen, Verkrümmungen der Finger durch die Dupuytren’sche Erkrankung, Nerveneinklemmungen beim Karpaltunnelsyndrom. 

Am Unterarm und Oberarm: Sehnen- und Sehnenscheidenerkrankungen, Metallentfernungen, Entfernungen von Zysten oder Knochenvorsprüngen (Exostosen). 

Am Ellenbogen: Sehnenansatzoperationen wie Tennisellenbogen oder Golferellenbogen. Gelenkoperationen wie Behebung von Versteifungen, Entfernungen von freien Gelenkkörpern oder rheumatischen Gelenkentzündungen. 

An der Schulter: Narkosemobilisationen bei allen Formen der Versteifungen, Arthroskopien u.a. mit Sehnennähten, Knorpelanhelftungen, Dekompressionen bei allen Formen des Impingement-Syndroms oder der Sehnenansatzverkalkung. 

An der Wirbelsäule: Alle unter Durchleuchtung durchzuführenden Infiltrationen und Medikamentengaben, kleinere Operationen außerhalb des Rückenmarkkanals, Implantation von Morphinpumpen und SCS (Spinal cord stimulator) zur Schmerztherapie. 

An der Hüfte: Operationen außerhalb des Hüftgelenkes wie Schleimbeutelentfernung, Metallentfernung, Abtragung von Knochenvorsprüngen, jedoch keine Gelenkimplantate (TEP). 

Am Unterschenkel und Oberschenkel: Krampfaderoperationen, Sehnen- und Sehnenscheidenerkrankungen, Metallentfernungen, Entfernungen von Zysten oder Knochenvorsprüngen (Exostosen). 

Am Knie: Arthroskopische Operationen und offene Gelenkoperationen am Knie und an der Kniescheibe mit Ausnahme von Gelenkersatzoperationen (TEP). 

An Sprunggelenk, Fuß und Zehen: Zehenverkrümmungen, Mittelfuß- und Fußwurzeloperationen wie Versteifungen, Stellungskorrektur und gelenkkorrigierende Eingriffe.