Seit der Veröffentlichung im Bundesanzeiger am 8.4.2019 kann der Impfstoff Shingrix als rekombinanter Totimpfstoff gegen Herpes zoster auch bei allen Kassenpatienten eingesetzt werden. Hiermit wird ein neuer Weg in der Impfung von Risikopatienten wie Rheumapatienten unter immunsuppresiver Therapie oder auch bei Diabetes mellitus ab 50 Jahren als auch bei allen anderen Patienten ab 60 Jahren beschritten. Alle Risikopatienten unter 50 Jahren müssen wie bisher einen Kostenvoranschlag bei ihrer Krankenkasse zur Beurteilung einreichen. Die Krankenkassen tendieren aufgrund der guten Studienlage erfreulich oft zu einer Kostenübernahme.